General Terms of business De
Die Surfing Elements GmbH (im Folgenden SE) bietet folgende Leistungen an:
- Kitesurf-, Windsurf- sowie Surfkurse.
- Vermietung von Wassersportgeräten sowie anderweitigen Sportgeräten.
- Vermietung von Storage-Boxen für Windsurf- und Kitesurfequipment.
Inhalt
1. Vertragsabschluss
- Mit der Anmeldung bietet der Vertragspartner SE den Abschluss eines Dienst- und/oder Mietvertrages verbindlich an.
- Die Anmeldung erfolgt durch den Vertragspartner auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Vertragspartner wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat.
Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen. - Der Vertrag kommt mit der Annahme durch SE zustande. Diese ist spätestens 10 Tage nach Eingang des Angebots durch den Vertragspartner zu erklären, oder abzulehnen.
Unverzüglich nach Vertragsschluss übersendet SE an den Vertragspartner die Buchungsbestätigung mit dem Zahlungsbetrag und der Zahlungsfrist. - Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von SE vor, an das SE für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Vertragspartner innerhalb der Frist von 10 Tagen das Angebot von SE annimmt.
2. Vertragspartner, Mieter, Teilnehmer
- Vertragspartner ist die Person, die die Anmeldung durch ausdrückliche Erklärung vorgenommen hat.
- Mieter ist die Person, die die Anmeldung durch ausdrückliche Erklärung für die Miete eines Wassersportgeräts oder einer Storage Box vorgenommen hat.
- Teilnehmer sind die Personen, für deren Vertragspflichten der Vertragspartner wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sowie der Vertragspartner selbst. Teilnehmer kann nur sein, wer weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, die Wassersportaktivität ohne Gefahr für sich und Andere auszuüben.
- SE weist eindringlich darauf hin, dass Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kursen sowie für die Miete von Wassersportgeräten die Fähigkeit ist, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen muss diese Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter vorliegen, ohne die der Vertrag für die Minderjährigen nicht zustande kommt.
3. Fälligkeit und Modalitäten der Zahlung
- Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat unter Angabe der Rechnungsnummer 4 Wochen vor Abreise zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Betrag sofort fällig. Die Beträge für die Zahlung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
- Zahlungen können per Kreditkarte (nur Visa- und Mastercard) oder per Banktransfer getätigt werden. Für Kreditkarten stellt SE einen sicheren Zahlungslink zur Verfügung. Eventuell anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Vertragspartners.
- Die Buchungsunterlagen (Voucher) werden nach Eingang des Rechnungsbetrages von SE versandt.
- Ist der Vertragspartner mit der Zahlung des Betrages in Verzug (Nichtzahlung trotz Mahnung mit Fristsetzung) hat SE das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner hat im Falle des Rücktritts den unter § 6 Abs. 2 S. 3 genannten entsprechenden Schadensersatzanspruch zu leisten. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den genauen Angaben in der Buchungsbestätigung.
5. Leistungs- und Preisveränderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages sind ausschließlich möglich, sofern sie für den Vertragspartner zumutbar sind und bis zu 3 Werktage (Samstag nicht eingeschlossen) vor Vertragsantritt erfolgen.
6. Rücktritt durch den Vertragspartner
- Der Rücktritt ist durch den Vertragspartner in Textform (Brief, E-Mail) gegenüber SE zu erklären.
- Wenn ein Gast seine Buchung stornieren möchte, wird ihm zunächst ein Gutschein (gültig 24 Monate in allen ION CLUB Destinationen) in Höhe des Gesamtbetrags angeboten.
- Wenn der Gast eine Rückerstattung bevorzugt, können gewisse Stornierungsgebühren anfallen. Wenn der Vertragspartner vom Vertrag zurücktritt, kann SE Ersatz für die Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Buchungsleistungen zu berücksichtigen. Dieser Ersatzanspruch wird wie folgt pauschaliert:
bis 31 Tage vor Reiseantritt | 30€ |
ab 30 bis 8 Tage vor Reiseantritt | 50 % |
ab 8 bis 1 Tage vor Reiseantritt | 75 % |
am Abreisetag | 100 % des Buchungsbetrages |
- Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. SE kann einen höheren Schaden als die pauschalierten Beträge geltend machen, wenn sie hierfür den Nachweis führt.
7. Kündigung, Vertragsänderung durch SE
- SE kann den Miet- und/oder Dienstvertrag außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Vertragspartner trotz einer entsprechenden Abmahnung den Geschäftsbetrieb nachhaltig stört, wenn er sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhält oder sich und Andere vorsätzlich gefährdet.
In diesem Fall behält sich SE den Anspruch auf Zahlung vor. Eventuell anfallende Mehrkosten für eine anderweitige Buchung trägt der Vertragspartner oder Teilnehmer selbst. SE lässt sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden. - Aus Sicherheitsgründen wie z.B. bei Starkwind, Blitzschlag, etc., oder bei Zerstörung des Wassersportgerätes durch Kollision oder Vandalismus, verursacht durch den Vertragspartner oder Teilnehmer, kann SE ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen. Eine Rückzahlung der bezahlten Miete erfolgt in diesem Falle nicht.
- Sofern sich nach Übergabe des Wassersportgeräts eine mangelnde Qualifikation des Vertragspartners oder Teilnehmers hinsichtlich der sicheren Führung des Wassersportgerätes offenbart (mangelnde Beherrschung des Wassersportgeräts, Nichtbeachtung der Sicherheitsbestimmungen), oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen des Personals handelt, kann SE den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen. Es erfolgt in diesem Falle keine Rückerstattung des Zahlungsbetrages.
- Bei der Buchung einer Leistung im Rahmen von Gruppenkursen, an denen nur der Vertragspartner oder Teilnehmer teilnimmt, wird die Unterrichtsstunde (60 Minuten) auf 45 Minuten gekürzt. SE ist verpflichtet, den Vertragspartner/Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Kürzung des Kurses hiervon in Kenntnis zu setzen.
- Für geleistete Zahlungen für ausgefallene Kurse wird die SE-Station anteilig ein „Credit Voucher“ vergeben. Dieses kann gegen Vorlage des Originals bei SE im Rahmen einer nächsten Anmeldung aufgerechnet werden. Auf Verlangen des Vertragspartners kann auch eine Auszahlung erfolgen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8. Übernahme und Gebrauch der Mietsache
Hier verbleibt es bei den Bestimmungen wie bisher unter den Nummern (1) bis (3).
9. Haftungsausschluss
- Die Haftung von SE oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen wegen anfänglichen oder nachträglichen Mängeln des Wassersportgerätes oder der Mietsache, oder wegen einer Verletzung vertraglicher oder sonstiger Pflichten, oder wegen einer positiven Vertragsverletzung, oder einer Haftung wegen unerlaubter Handlung, wird ausgeschlossen, mit Ausnahme eines Ausschluss oder einer Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung von SE oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SE beruhen.
- Des Weiteren gilt der Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SE oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SE beruhen.
10. Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
- Jeder Vertragspartner/Teilnehmer hat die Anweisungen des Wassersportlehrers oder des weisungsberechtigten Personals von SE strikt Folge zu leisten.
Der Vertragspartner/Teilnehmer hat sich mit den Sicherheitsbestimmungen auf dem Wasser und den Regeln „guter Seemannschaft“ vertraut zu machen und diese konsequent einzuhalten. - Wenn die Betriebsbereitschaft des Wassersportgeräts durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Wassersportlehrers/Personals oder durch fahrlässige oder vorsätzliche Verhaltensweisen des Vertragspartners/Teilnehmers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den Vertragspartner/Teilnehmer kein Anspruch auf Ersatz der geleisteten Mietzahlung.
- Schaden am Wassersportgerät, die durch Missachtung der Anweisungen des Wassersportlehrers/Personals oder durch Missachtung der Sicherheitsregeln entstehen, haftet der Vertragspartner/Teilnehmer persönlich. Insoweit empfiehlt SE den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die Wassersportarten mitabdeckt, sowie den Abschluss einer Wassersportgeräteversicherung (Materialversicherung).
11. Rechtswahl
Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages insgesamt, oder einzelne von ihnen unwirksam und/oder undurchführbar sein, oder sollte sich in der Gesamtregelung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen, oder zur Auffüllung der Lücke, soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit rechtlich nur möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben, oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten. Erforderlichenfalls sind die Parteien zur Ergänzung dieses Vertrages verpflichtet.
1. General conditions of sale
2. Special Sales Conditions
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